Flaschenprüfungen

Regelung Flaschenprüfung

Am 1.1.97 ist die neue europäische Verordnung über den Transport gefährlicher Güter (ADR) in Kraft getreten. Die Schweiz passt sich in gewissen Bereichen der internationalen Gesetzgebung an. Dies bringt eine Veränderung bei den Prüffristen für Tauchflaschen mit sich.

 

In Zukunft ist die Druckprüfung nur noch alle 5 Jahre notwendig.
Alle 2 1/2 Jahre ist aber eine Sichtprüfung vorgeschrieben.

Bei der Sichtprüfung wird nur ein Kreuz und das Prüfdatum eingestempelt.
Das gewohnte "EMPA-Zeichen" gibt es nach der Druckprüfung.

Nach einer Übergangsfrist wird zusätzlich auch das Datum der nächsten Prüfung auf der Flasche eingeschlagen werden. Diese Regelung gilt auch für Aluminiumflaschen und für Flaschen mit NITROX-Gasgemischen.

Neu wird auf der Flaschenschulter auch das Gewinde (zB. M25 x 2) eingestempelt.
Dies soll die Unfallgefahr, die durch das Einschrauben von Hahnen mit falschem Gewinde droht, vermindern. In Zukunft wird der Flaschenhersteller diese Markierung anbringen.